Rechtsprechung
OLG Bamberg, 08.03.2006 - 3 U 213/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,39021) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Naumburg, 21.02.2013 - 1 W 9/13
Bierlieferungsvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über eine Schadensersatzpflicht …
- OLG Düsseldorf, 13.11.2009 - 22 U 71/09
Wirksamkeit der Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung bei Unterschreitung …
Auf solche Verträge sind gemäß Art. 229 § 5 Satz 2 die Vorschriften des BGB in der seit dem 01.01.2002 geltenden Fassung anzuwenden (…vgl. Palandt-Grüneberg, a.a.O., vor § 305 Rn. 2; OLG Bamberg Urteil vom 08.03.2006, Aktenzeichen 3 U 213/05, zitiert nach juris, dort Rn. 37). - LG Coburg, 03.02.2020 - 33 S 7/20
Beweislastumkehr bei unverschuldeter Beweisnot des Versicherers wegen Vernichtung …
Wenn die Vorschriften über bestimmte Aufbewahrungsfristen sinnvoll sein sollen, so können sie nicht ohne Auswirkung auf die Beweislast bleiben, vgl. BGH, Urteil vom 09.12.1971, Az. II ZR 268/67, Rn. 19. Lediglich in Bezug auf Sparbücher, die wie Sparbriefe zu den sogenannten Rektapapieren gehören, lehnen der Bundesgerichtshof und ihm folgend mehrere Oberlandesgerichte Beweiserleichterungen im Rahmen des Erfüllungseinwandes ab, vgl. z.B. OLG Bamberg, Urteil vom 08.03.2006, Az. 3 U 213/05, Rn. 41 mit Rechtsprechungsnachweisen.